Hinweise und Erläuterungen
Liebe Patient:innen, Angehörige und vertretungsberechtigte Personen
Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie auf die Vorgaben und die Praxisabläufe hinweisen.
Wir bitten Sie, diese Informationen in Ruhe und gänzlich durchzulesen.
Die Therapiezeiten einer Therapieeinheit sind durch das jeweilige Heilmittel, bzw. durch Vorgaben aus der Heilmittelrichtlinie vorgegeben. Im Regelfall sind diese 30, 45 oder 60 Minuten. Von daher ist der Beginn und das Ende einer Therapieeinheit sehr genau planbar.
Bitte kommen Sie daher pünktlich zu Ihrem Termin und rechnen hier die Parkplatzsuche, Hände waschen, etc. mit ein.
Fünf Minuten vorher zu erscheinen ist besser, als zu spät zu erscheinen.
Da wir die nachfolgenden Termine nicht verschieben können, darf die Therapie bei zu großer Verzögerung nicht mehr begonnen werden und muss den Patient:innen / den Eltern privat in Rechnung gestellt werden.
Während der Therapiezeit können Eltern / Begleitpersonen natürlich die Praxis verlassen. Seien Sie aber bitte fünf Minuten vor Therapieende wieder in der Praxis.
Zudem stellen Sie sicher, dass wir Sie während dieser Zeit immer telefonisch erreichen können.
Sollten Sie zu spät erscheinen und bedingt durch unsere Aufsichtspflicht eine nachfolgende Therapie nicht oder zu spät erfolgen kann, wird Ihnen dies privat in Rechnung gestellt.
Therapiepraxen sind nicht zu vergleichen mit einer herkömmlichen Arztpraxis.
In einer Arztpraxis sind neben den geplanten Terminen immer Patient:innen welche notfallmäßig die Praxis aufsuchen. Im Wartezimmer sitzen daher immer Leute, die der Reihe nach behandelt werden.
In einer Therapiepraxis werden Termine mit den Patient:innen fest vereinbart. Die Therapeut:innen sind also für den "gebuchten" Zeitraum fest für sie reserviert. Sofern die Patient:innen nicht erscheinen, erhält die Praxis keine Vergütung.
Bei Absagen, welche durch Patient:innen, Eltern oder sonstigen vertretungsberechtigten Personen erfolgt unterscheidet man wie folgt:
- Absagen die länger als 24 Stunden vor Beginn der Therapieeinheit erfolgen, haben für den o.a. Personenkreis keine finanziellen Folgen. Der finanzielle Schaden für die Praxis gehört zum "Geschäftsrisiko".
Lediglich die Unterbrechungszeiten können zum Abbruch der Verordnung führen. Die Fristen sind in der Heilmittelrichtlinie vorgegeben und müssen durch die Heilmittelpraxen beachtet werden. - Absagen die unter der 24 Stundengrenze liegen, gehen zu Lasten der Patient:innen, bzw. deren Eltern. Der Grund einer Absage, z.B. "Streik im ÖPNV", "plötzliche Erkrankung der Patient:innen oder eines Elternteil", "defektes Fahrzeug", "Stau", spielt hier keine Rolle und wurde schon mehrfach gerichtlich bestätigt.
Die Heilmittelpraxis kann in so einem Fall den Schaden, also die entgangene Therapiegebühr, in Rechnung stellen.
Wir sind immer bemüht, die durch die Absage entstandene Therapielücke mit anderen Patient:innen zu füllen. Sofern wir Ersatz finden erfolgt keine Ausfallrechnung.
Gelingt uns dies nicht, müssen auch wir den Schaden an Sie weiter reichen.
Von daher legen wir Ihnen nahe, Absagen so wie früh wie möglich zu tätigen. Je früher eine Absage uns erreicht, umso mehr haben wir die Möglichkeit einen Ersatz zu finden.
Um möglichst viele Ausfälle durch anderweitige Patient:innen belegen zu können, bitten wir Sie an dieser Stelle um Ihre Flexibilität. Teilen Sie uns bitte mit, wann Sie ggf. zusätzliche Termine wahrnehmen können. Sagt ein anderer Patient einen für diesen Zeitraum ab, würden wir Sie ggf. kontaktieren. Ob Sie dann den Termin haben möchten oder nicht, entscheiden Sie von Fall zu Fall.
Nur so können wir in vielen Fällen vermeiden, dass Ausfallrechnungen nötig werden.
Es kommt durchaus vor, dass auch eine Praxis kurzfristig Therapieeinheiten absagen muss. in den meisten Fällen durch Erkrankungen der Mitarbeiter:innen
Auch hier gibt es zwei verschiedene Punkte zu beachten:
- erfolgt die Absage mehr als 24 Stunden vor Therapiebeginn, wird die ausgefallene Einheit "hinten angehängt".
- erfolgt die Absage innen halb von 24 Stunden vor Therapiebeginn, wird auch hier die ausgefallene Einheit "hinten angehängt".
Da i.d.R. aber kein finanzieller Schaden für die Patient:innen / Eltern / Vertreter entsteht, erfolgt auch kein finanzieller Ausgleich.
Während die Therapiepreise bei gesetzlich versicherten Personen vorgeschrieben sind, gibt es bei Privatpatienten keine entsprechende Vereinbarung.
Jede Praxis kann mit den Patient:innen individuell Preise für die Behandlung vereinbaren.
Berechnungssätze, die Sie z.B. durch "GoÄ" kennen, sind bislang nicht festgelegt.
Seit einiger Zeit gibt es die Gebührenübersicht für Therapeuten (kurz: "GebüTh"). An diese Vorgaben halten wir uns, da in Gerichtsverfahren die dortigen Ausführungen anerkannt wurden.
Vor Ihrer Behandlung erhalten Sie eine entsprechende "Honorarvereinbarung" zur Unterschrift vorgelegt. Diese Vereinbarung ist dann Grundlage für die Rechnung.
In wie weit Ihre private Versicherung die vereinbarten Preise übernimmt, können wir nicht beurteilen. Dafür gibt es zu viele Versicherungen mit zu vielen Vertragsvarianten.
Wir empfehlen dies zuvor mit Ihrer Versicherung abzuklären
Nach Brechungserhalt ist der dort aufgeführte Betrag innerhalb der Rechnungsfrist zu begleichen.
Bei einigen Behandlungen werde Handtücher benötigt. Ob ein Handtuch benötigt wird, wird Ihnen Ihr(e) Therapeut:in mitteilen.
Bitte bringen Sie für die Behandlung ein sauberes Handtuch. Leider dürfen wir aus hygienischen Gründen ihr Handtuch nicht bei uns lagern.