Hinweise und Erläuterungen

Liebe Patient:innen, Angehörige und vertretungsberechtigte Personen

Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie auf die Vorgaben und die Praxisabläufe hinweisen.

Wir bitten Sie, diese Informationen in Ruhe und gänzlich durchzulesen.

Therapiezeiten

Die Therapiezeiten einer Therapieeinheit sind durch das jeweilige Heilmittel und durch Vorgaben aus der Heilmittelrichtlinie vorgegeben. Im Regelfall sind diese 30, 45 oder 60 Minuten. Von daher ist der Beginn und das Ende einer Therapieeinheit sehr genau planbar.

 

Bitte kommen Sie daher pünktlich zu Ihrem Termin und rechnen hier die Parkplatzsuche, Hände waschen, etc. mit ein.
Fünf Minuten vorher zu erscheinen ist besser, als zu spät zu erscheinen.

 

Da wir die nachfolgenden Termine nicht verschieben können, darf die Therapie bei zu großer Verzögerung nicht mehr begonnen werden und muss den Patient:innen / den Eltern privat in Rechnung gestellt werden.

 

Während der Therapiezeit können Eltern / Begleitpersonen natürlich die Praxis verlassen. Seien Sie aber bitte fünf Minuten vor Therapieende wieder in der Praxis.
Zudem stellen Sie sicher, dass wir Sie während dieser Zeit immer telefonisch erreichen können.
Sollten Sie zu spät erscheinen und bedingt durch unsere Aufsichtspflicht eine nachfolgende Therapie nicht oder zu spät erfolgen kann, wird Ihnen diese Therapie privat in Rechnung gestellt.

Absage einer Therapieeinheit
Therapiepraxen unterscheiden sich grundlegend von herkömmlichen Arztpraxen. In einer Arztpraxis gibt es neben den geplanten Terminen oft auch Patient:innen, die die Praxis im Notfall aufsuchen. Daher sitzen im Wartezimmer häufig Menschen, die der Reihe nach behandelt werden.
In einer Therapiepraxis hingegen werden Termine fest mit den Patient:innen vereinbart. Die Therapeut:innen sind für den gebuchten Zeitraum exklusiv für sie reserviert. Erscheinen die Patient:innen nicht, erhält die Praxis keine Vergütung.
Bei Absagen durch Patient:innen, Eltern oder andere vertretungsberechtigte Personen wird wie folgt unterschieden:
  • Absagen, die mehr als 24 Stunden vor Beginn der Therapieeinheit erfolgen, haben für die genannten Personen keine finanziellen Konsequenzen. Der finanzielle Verlust für die Praxis gehört zum "Geschäftsrisiko". Allerdings können Unterbrechungszeiten zum Abbruch der Verordnung führen. Die Fristen sind in der Heilmittelrichtlinie festgelegt und müssen von den Heilmittelpraxen eingehalten werden.
  • Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, gehen zu Lasten der Patient:innen bzw. deren Eltern. Der Grund der Absage, wie z.B. "Streik im ÖPNV", "plötzliche Erkrankung der Patient:innen oder eines Elternteils", "defektes Fahrzeug" oder "Stau", spielt hierbei keine Rolle und wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt. Die Heilmittelpraxis kann in solchen Fällen die entgangene Therapiegebühr in Rechnung stellen.
Wir bemühen uns stets, die durch Absagen entstandenen Freoräume mit Therapien anderer Patient:innen zu füllen. Finden wir Ersatz, erfolgt keine Ausfallrechnung. Gelingt uns dies nicht, müssen wir den finanziellen Verlust an Sie weitergeben.
Daher empfehlen wir, Absagen so früh wie möglich mitzuteilen. Je früher wir informiert werden, desto größer ist die Chance, Ersatz zu finden.
Um möglichst viele Ausfälle durch andere Patient:innen kompensieren zu können, bitten wir um Ihre Flexibilität. Teilen Sie uns bitte mit, wann Sie ggf. zusätzliche Termine wahrnehmen können. Sollte ein anderer Patient für diesen Zeitraum absagen, würden wir Sie kontaktieren. Ob Sie den Termin wahrnehmen möchten, entscheiden Sie dann von Fall zu Fall. So können wir oft vermeiden, dass Ausfallrechnungen notwendig werden.
 
Es kann vorkommen, dass auch eine Praxis kurzfristig Therapieeinheiten absagen muss, meist aufgrund von Erkrankungen der Mitarbeiter:innen.
Auch hier gibt es zwei Szenarien zu beachten:
  • Erfolgt die Absage mehr als 24 Stunden vor Therapiebeginn, wird die ausgefallene Einheit "hinten angehängt".
  • Erfolgt die Absage innerhalb von 24 Stunden vor Therapiebeginn, wird die Einheit ebenfalls "hinten angehängt". Da in der Regel kein finanzieller Schaden für die Patient:innen, Eltern oder Vertreter entsteht, erfolgt kein finanzieller Ausgleich.
Preise Privatpatient:innen

Bei der Preisgestaltung für unsere Privat- und Beihilfepatient:innen orientieren wir uns an den Vorgaben der Gebührenordnung für Therapeut:innen ("GebühTh"). 

Die "GebühTh" ist kein gesetzlich bindendes Regelwerk, sondern ein mehrfach gerichtlich anerkannter Leitfaden, der die Abrechnung von therapeutischen Leistungen standardisiert und sicherstellt, dass die Preise transparent und nachvollziehbar sind.

Wir möchten betonen, dass wir uns bei unserer Preisgestaltung im unteren Rahmen der von der "GebühTh" vorgeschlagenen Preisspanne bewegen. 

Viele Krankenkassen und die Beihilfe akzeptieren für ärztliche Behandlungen häufig den 1,8- bis 3,5-fachen Satz. Es stellt sich die Frage, warum diese Sätze nicht gleichermaßen auf Therapieleistungen angewendet wird, obwohl der therapeutische Nutzen und die Qualität der Behandlung vergleichbar sind.

Die "GebühTh" ist für jedermann im Internet einsehbar, sodass Sie sich jederzeit selbst ein Bild von den vorgeschlagenen Preisgestaltungen machen können.

Vor Beginn der Behandlung legen wir Ihnen eine Honorarvereinbarung vor, die auf der "GebühTh" basiert. Diese Vereinbarung wird durch Ihre Unterschrift akzeptiert und bildet die Grundlage für die Abrechnung unserer Leistungen. Bitte beachten Sie, dass diese Honorarvereinbarung unabhängig von der Kostenerstattung durch die Beihilfe oder anderen Kostenträger ist. 

Wir bitten Sie, diese Vereinbarung sorgfältig zu prüfen und bei Fragen oder Unklarheiten auf uns zuzukommen.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, Sie in unserer Praxis begrüßen zu dürfen.

Handtücher

Bei einigen Behandlungen werde Handtücher benötigt. Ob ein Handtuch benötigt wird, wird Ihnen Ihr(e) Therapeut:in mitteilen.
Bitte bringen Sie für die Behandlung ein sauberes Handtuch. Leider dürfen wir aus hygienischen Gründen ihr Handtuch nicht bei uns lagern.