Hinweise und Erläuterungen
Liebe Patient:innen, Angehörige und vertretungsberechtigte Personen
Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie auf die Vorgaben und die Praxisabläufe hinweisen.
Wir bitten Sie, diese Informationen in Ruhe und gänzlich durchzulesen.
Die Therapiezeiten einer Therapieeinheit sind durch das jeweilige Heilmittel und durch Vorgaben aus der Heilmittelrichtlinie vorgegeben. Im Regelfall sind diese 30, 45 oder 60 Minuten. Von daher ist der Beginn und das Ende einer Therapieeinheit sehr genau planbar.
Bitte kommen Sie daher pünktlich zu Ihrem Termin und rechnen hier die Parkplatzsuche, Hände waschen, etc. mit ein.
Fünf Minuten vorher zu erscheinen ist besser, als zu spät zu erscheinen.
Da wir die nachfolgenden Termine nicht verschieben können, darf die Therapie bei zu großer Verzögerung nicht mehr begonnen werden und muss den Patient:innen / den Eltern privat in Rechnung gestellt werden.
Während der Therapiezeit können Eltern / Begleitpersonen natürlich die Praxis verlassen. Seien Sie aber bitte fünf Minuten vor Therapieende wieder in der Praxis.
Zudem stellen Sie sicher, dass wir Sie während dieser Zeit immer telefonisch erreichen können.
Sollten Sie zu spät erscheinen und bedingt durch unsere Aufsichtspflicht eine nachfolgende Therapie nicht oder zu spät erfolgen kann, wird Ihnen diese Therapie privat in Rechnung gestellt.
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Absagen, die mehr als 24 Stunden vor Beginn der Therapieeinheit erfolgen, haben für die genannten Personen keine finanziellen Konsequenzen. Der finanzielle Verlust für die Praxis gehört zum "Geschäftsrisiko". Allerdings können Unterbrechungszeiten zum Abbruch der Verordnung führen. Die Fristen sind in der Heilmittelrichtlinie festgelegt und müssen von den Heilmittelpraxen eingehalten werden.
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Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, gehen zu Lasten der Patient:innen bzw. deren Eltern. Der Grund der Absage, wie z.B. "Streik im ÖPNV", "plötzliche Erkrankung der Patient:innen oder eines Elternteils", "defektes Fahrzeug" oder "Stau", spielt hierbei keine Rolle und wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt. Die Heilmittelpraxis kann in solchen Fällen die entgangene Therapiegebühr in Rechnung stellen.
- Erfolgt die Absage mehr als 24 Stunden vor Therapiebeginn, wird die ausgefallene Einheit "hinten angehängt".
- Erfolgt die Absage innerhalb von 24 Stunden vor Therapiebeginn, wird die Einheit ebenfalls "hinten angehängt". Da in der Regel kein finanzieller Schaden für die Patient:innen, Eltern oder Vertreter entsteht, erfolgt kein finanzieller Ausgleich.
Bei der Preisgestaltung für unsere Privat- und Beihilfepatient:innen orientieren wir uns an den Vorgaben der Gebührenordnung für Therapeut:innen ("GebühTh").
Die "GebühTh" ist kein gesetzlich bindendes Regelwerk, sondern ein mehrfach gerichtlich anerkannter Leitfaden, der die Abrechnung von therapeutischen Leistungen standardisiert und sicherstellt, dass die Preise transparent und nachvollziehbar sind.
Wir möchten betonen, dass wir uns bei unserer Preisgestaltung im unteren Rahmen der von der "GebühTh" vorgeschlagenen Preisspanne bewegen.
Viele Krankenkassen und die Beihilfe akzeptieren für ärztliche Behandlungen häufig den 1,8- bis 3,5-fachen Satz. Es stellt sich die Frage, warum diese Sätze nicht gleichermaßen auf Therapieleistungen angewendet wird, obwohl der therapeutische Nutzen und die Qualität der Behandlung vergleichbar sind.
Die "GebühTh" ist für jedermann im Internet einsehbar, sodass Sie sich jederzeit selbst ein Bild von den vorgeschlagenen Preisgestaltungen machen können.
Vor Beginn der Behandlung legen wir Ihnen eine Honorarvereinbarung vor, die auf der "GebühTh" basiert. Diese Vereinbarung wird durch Ihre Unterschrift akzeptiert und bildet die Grundlage für die Abrechnung unserer Leistungen. Bitte beachten Sie, dass diese Honorarvereinbarung unabhängig von der Kostenerstattung durch die Beihilfe oder anderen Kostenträger ist.
Wir bitten Sie, diese Vereinbarung sorgfältig zu prüfen und bei Fragen oder Unklarheiten auf uns zuzukommen.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, Sie in unserer Praxis begrüßen zu dürfen.
Bei einigen Behandlungen werde Handtücher benötigt. Ob ein Handtuch benötigt wird, wird Ihnen Ihr(e) Therapeut:in mitteilen.
Bitte bringen Sie für die Behandlung ein sauberes Handtuch. Leider dürfen wir aus hygienischen Gründen ihr Handtuch nicht bei uns lagern.